Norbert Raaber

Ermittlung von neuen Preisen infolge von Leistungsänderungen

Reihe:

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„Neue“ Preise für Leistungen, die gegenüber den ursprünglichen Vertragspreisen geändertwerden, können und sollen bei

bestimmten Gegebenheiten von den letzteren abgeleitet werden. Wie weit die Anbindungan diese zu gehen habe, wird diskutiert.

Im vorliegenden Beitrag wird der Versuch unternommen, die neuen Preise sehr streng an das Preisniveau des Vertrages (zwingend)

zu binden, wodurch ggf. langwierige Verhandlungen, Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern und unfaire Ergebnisse vermieden werden

können. Eine Anregung zu einer fachlichen Diskussion.