Armin Talke
Bibliothekserlaubnisse im Urheberrecht
Das Buch befasst sich detailliert mit den Voraussetzungen von bestehenden Erlaubnisregeln, die das Urheberrechtsgesetz für Bibliotheken vorsieht. Grundsätzlich gilt in Deutschland – wie auch in den übrigen EU-Staaten – , dass es für urheberrechtlich relevante “Verwertungshandlungen” wie etwa das Vervielfältigen, Verbreiten, Vortragen oder Ins-Netz-Stellen, entweder einer Erlaubnisregelung im Urheberrecht oder, falls die Voraussetzungen einer solchen nicht vorliegen, der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf. 2018 wurden speziell für Wissenschaftler*innen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Bibliotheken und andere Einrichtungen des Kulturerbes in den §§ 60a ff. UrhG Erlaubnisregeln geschaffen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Version des Buches steht die nächste Urheberrechtsreform bevor, nämlich die Umsetzung der Richtlinie zum “Copyright in the Digital Single Market” (“DSM-Richtlinie”). Die Darstellung verweist an den geeigneten Stellen auf die Vorgaben der Richtlinie, die bis zum 7. Juni 2021 in Deutsches Recht umgesetzt werden müssen.