Jan-Christoph Wehage

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und seine Auswirkungen auf das Bürgerliche Recht

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme und seine Auswirkungen auf das Bürgerliche Recht
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In seinem Leiturteil zur sog. Online-Durchsuchung formulierte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2008 erstmals das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das Urteil zog eine enorme Aufmerksamkeit auf sich. Ihm wurde eine dem Volkszählungsurteil vergleichbare Bedeutung für den Datenschutz zugeschrieben. Der genaue Schutzgehalt des Grundrechts blieb jedoch mangels weiterer einschlägiger Rechtsprechung bis heute größtenteils unklar. Die vorliegende Arbeit untersucht und ergänzt daher zunächst die einzelfallbezogenen Ausführungen des Urteils, um den Schutzgehalt des Grundrechts in verallgemeinerungsfähiger Form zu formulieren. Hierbei wird das Grundrecht in den Grundrechtskatalog eingeordnet und seine maßgebliche Funktion als individuelles Abwehrrecht gegen technische Überwachungsmaßnahmen herausgearbeitet. Auf dieser Grundlage basiert die sich anschließende Prüfung, inwieweit der verfassungsrechtliche Schutzgehalt auf das Rechtsverhältnis zwischen Privaten zu übertragen ist.