Das Medizinstrafrecht: Bloßer Anwendungsfall oder Innovationsmotor der allgemeinen Strafrechtslehren?

Herausgegeben von Gunnar Duttge

Reihe:

Das Medizinstrafrecht: Bloßer Anwendungsfall oder Innovationsmotor der allgemeinen Strafrechtslehren?
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Im Medizinstrafrecht begegnen vielfach normative Setzungen, die von den Modellen der allgemeinen Strafrechtsnormen abweichen: Es stellt sich daher die zentrale Frage, wann sich diese Abweichung als „Motor der Innovation“ für das allgemeine Strafrecht begreifen lässt und wann sie „prinzipienlos“ dessen gut begründete Rahmengebungen verletzt. Mit dieser Grundthematik, bezogen auf die Wechselwirkungen zwischen Medizinstrafrecht und allgemeinen Strafrechtslehren, beging das Kriminalwissenschaftliche Institut der Juristischen Fakultät Göttingen das 15. Kolloquium und damit ein kleines Jubiläum.