Der Regierungsentwurf eines Verbandssanktionengesetzes vom 16.6.2020
Reihe: Göttinger Studien zu den KriminalwissenschaftenDie Diskussion um die Sanktionierung von Verbänden hat zuletzt durch den Regierungsentwurf vom 16.6.2020 an Dynamik gewonnen. Der Entwurf sollte die Sanktionierung von Verbänden auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage stellen, sie dem Legalitätsprinzip unterwerfen und das Instrumentarium zur Ahndung von Verbandstaten verbessern. Zugleich sollten Compliance-Maßnahmen gefördert und Anreize für interne Untersuchungen durch das Unternehmen geboten werden. Im Rahmen des kriminalwissenschaftlichen Kolloquiums an der Universität Göttingen wurden aus der Sicht von Praxis und Wissenschaft grundsätzliche Fragen des Entwurfs ebenso thematisiert wie konkrete Anwendungsprobleme. Auch wenn zum Zeitpunkt des Kolloquiums schon bekannt war, dass der Entwurf nicht mehr Gesetz werden würde, bleiben die aufgeworfenen Fragen im Rahmen der weiteren Bestrebungen um eine Neuregelung aktuell.