Katharina Hundertmark
Die Baulast
Eine rechtliche Analyse des öffentlich-rechtlichen Sicherungsinstruments am Beispiel von § 81 der Niedersächsischen Bauordnung
Reihe: Göttinger Schriften zum Öffentlichen RechtAlle Bauordnungen sehen vor, dass ein Bauvorhaben nur dann genehmigungsfähig ist, wenn es im Einklang mit dem öffentlichen Recht steht. Dies setzt grundsätzlich voraus, dass alle Anforderungen des öffentlichen Baurechts auf dem zu bebauenden Grundstück erfüllt werden. Gerade im Bereich eng bebauter Innenstädte ist die Einhaltung der Erfordernisse schwer bis gar nicht möglich. Die Bauordnungen der Länder – mit Ausnahme des Freistaates Bayern – enthalten aus diesem Grund Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Sicherungsinstrument der Baulast. Hierbei handelt es sich um ein Institut des Bauordnungsrechts, durch das der Erhalt baurechtmäßiger Zustände dauerhaft öffentlich-rechtlich gesichert werden soll. Diese Untersuchung widmet sich den verschiedenen rechtlichen und praktischen Auswirkungen, die die Baulast mit sich bringt. Einen Schwerpunkt bildet die Analyse von Inhalt, Wesen und Wirkung der Baulast. Im Einzelnen werden hier unter anderem bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Anwendungsfelder näher erörtert (u.a. im Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht). Die in manchen Konstellationen bestehende Verzahnung der Baulast mit den zivilrechtlichen Sicherungsinstrumenten ist ebenfalls Teil der Untersuchung. Darüber hinaus wendet sich die Arbeit abschließend einem Vergleich der vom übrigen Bundesgebiet abweichenden Sonderrechtslage im Freistaat Bayern zu und zeigt ein alternatives Regelungsmodell zur Baulast auf.