Handbuch Strategische Umweltprüfung – 3. Aktualisierungslieferung
Herausgegeben von Institut für Technikfolgenabschätzung
Seit Mitte 2001 hat die SUP nun eine rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene. Die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie der EU) muß bis 21. Juli 2004 in nationales Recht umgesetzt werden. Auf weltweiter Ebene wurde im Mai 2003 das SUP-Protokoll der UNECE im Rahmen der 5. Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ beschlossen. Damit bekommt die SUP auch weltweit eine juristische Basis. Nach der rechtlichen Verankerung der SUP auf internationaler Ebene geht es nun in die Phase der nationalen Umsetzung und der verstärkten Durchführung von SUPs in der Planungspraxis. Im Mittelpunkt steht die Entwicklung effektiver SUP-Prozesse, die mit vertretbarem zeitlichem und finanziellem Aufwand zur Integration von Umweltaspekten in Politiken, Pläne und Programme führen. Dazu soll das vorliegende aktualisierte SUP-Handbuch einen Beitrag leisten, indem nun einerseits die Neuerungen auf legistischer Ebene als auch die jüngsten Entwicklungen aus der SUP-Praxis enthalten sind.