Jörg-Martin Jehle / Sabine Hohmann-Fricke

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen

Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2016 bis 2019 und 2010 bis 2019 - Mit Ansätzen zu einer Strafzumessungsdatenbank sowie Ergänzungen der Strafrechtspflegestatistiken

Reihe:

Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen
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Das inzwischen etablierte Vorgehen, aus den Daten des Bundeszentralregisters (BZR) die statistischen Grundlagen für die Rückfallforschung zu erarbeiten, hat sich bewährt. Damit wurde ein Instrument geschaffen, das über die verschiedenen Erhebungswellen hinweg stabile Ergebnisse erzeugt: Ein Drittel der Straftäter wird innerhalb von drei Jahren wieder verurteilt. Verlängert man den Beobachtungszeitraum auf neun Jahre, wächst die Rückfallrate nochmals beträchtlich an. Je nach Alter, Geschlecht, Strafsanktion und Vorstrafen lassen sich differenzielle Basisraten für den Rückfall bilden. Die BZR-Daten eröffnen zudem neue Möglichkeiten: Zum einen kann eine bundesweite und regional nach Oberlandesgerichtsbezirken gegliederte Datenbank für Strafzumessungsentscheidungen geschaffen werden, die als Orientierungsrahmen für die Strafrechtspraxis dienen kann. Zum anderen lassen sich mit den Diversionsentscheidungen im Jugendstrafrecht und den Unterstellungen unter Bewährungs- und Führungsaufsicht wichtige Bereiche darstellen, die in den Strafrechtspflegestatistiken fehlen.