Welff-Tilo Rumann

Nebenbestimmungen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen unter besonderer Berücksichtigung des Instruments der Sicherheitsleistung

Reihe:

Nebenbestimmungen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen unter besonderer Berücksichtigung des Instruments der Sicherheitsleistung
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Gegenstand der Arbeit sind die Nebenbestimmungen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen, die einerseits die begehrte Erlaubnis einschränken, andererseits oftmals ihren Erlass überhaupt erst ermöglichen. Den Schwerpunkt der Arbeit bildet eine eingehende Betrachtung der Sicherheitsleistung, die in dem Gefüge von Nebenbestimmungen eine Sonderrolle einnimmt. Es wird untersucht, inwieweit die Regelungen zur Sicherheitsleistung bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen im BImSchG und KrWG einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen im Spannungsverhältnis von Ökonomie und Umweltschutz ermöglichen. Dabei werden auch die Historie, der Gestaltungsspielraum bei der behördlichen Anordnung der Sicherheitsleistung und die verfassungsrechtlichen Implikationen näher beleuchtet. Zudem werden die Spezifika von Abfallentsorgungsanlagen aufgezeigt, die es rechtfertigen, dass die Regelungen der Sicherheitsleistung für die übrigen Anlagenarten des BImSchG grundsätzlich keine Anwendung finden.