Sven Gutknecht
Organisationsgewalt oder öffentlich-rechtliche Organisationsbefugnis?
Die Reichweite der sogenannten Organisationsgewalt öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften und die staatliche Mitwirkung bei ihrer Ausübung
Der Körperschaftsstatus gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV eröffnet den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften unter anderem die sogenannte Organisationsgewalt. Diese ermöglicht es ihnen, Untergliederungen öffentlich-rechtlich zu organisieren. Anders als etwa Fragen zum Kirchensteuereinzug blieb die Organisationsgewalt ein nur wenig betrachteter Teilaspekt des Körperschaftsstatus. Die Arbeit untersucht, was unter der Organisationsgewalt zu verstehen ist, wobei insbesondere auf die staatliche Mitwirkung bei der Ausübung eingegangen wird. Dabei stellt sich die Frage, ob und in welchem Maß staatliche Mitwirkung bei der Ausübung der Organisationsgewalt geboten bzw. erforderlich ist. Darüber hinaus wird auf den Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften eingegangen. Abschließend wird auf Grundlage der gefundenen Ergebnisse eine Neubestimmung des Begriffs der Organisationsgewalt entwickelt.