Osmanisch-safavidische Beziehungen 1545-1550: Der Fall Alḳâs Mîrzâ
Reihe herausgegeben von Bert G. Fragner, Reihe herausgegeben von Florian Schwarz, Herausgegeben von Walter Posch
Reihe: Sitzungsberichte der philosophisch-historischen Klasse, Veröffentlichungen zur IranistikDer Großmachtkonflikt zwischen dem Osmanischen Reich und dem safavidischen Iran bestimmte im 16. Jahrhundert weitgehend die Geschicke des Nahen Ostens und teilweise auch des Kaukasus. Dabei wurde die Konfrontation sowohl auf geostrategischer als auch auf ideologisch-konfessioneller Ebene geführt. Unter ?ânûnî Sul?ân Süleymân unternahmen die Osmanen mehrere Feldzüge gegen die benachbarten Safaviden mit dem Ziel, Teile des Iran ihrem Reich einzugliedern. Dabei setzten die Osmanen auf die Spannungen innerhalb der Stämme der ?izilbas und den Ehrgeiz safavidischer Prinzen. Um die Jahreswende 1546/47 schien es tatsächlich, als ob sich die osmanischen Hoffnungen erfüllen würden, als der Bruder des Schahs, Al?âs Mîrzâ, sich in Schirwan erhob und nach dem Scheitern seines Aufstands nach Istanbul floh. Im anschließenden Feldzug von 1548/49 misslang jedoch der Versuch, Al?âs Mîrzâ als Schah von Süleymâns Gnaden zu installieren. Dagegen gelang es Schah ?ahmasb, durch seine Taktik der verbrannten Erde die Osmanen aus dem Land zu drängen und weite Teile Ostanatoliens zu verwüsten. Der erwartete osmanische Gegenangriff galt dann nicht mehr dem Schah, sondern richtete sich gegen die georgischen Fürsten. Mit der Ausnahme von Van, dessen Verlust allerdings äußerst schmerzlich war, konnten die Safaviden ihre Position im osmanisch-iranischen Grenzraum sogar noch stärken. Grundvoraussetzung dafür war neben dem militärischen Talent ?ahmâsbs die Tatsache, dass die Stämme der ?izilbas in Iran, die von den anatolischen Anhängern der Safaviden streng zu unterscheiden sind, zusammenhielten. Dieser Zusammenhalt wurde durch das politische Geschick ?ahmasbs, der die tribalen Dynamiken sehr gut auszunutzen verstand, und die safavidische „Ideologie“ der Verehrung des Schahs als mursid-i kâmil gewährleistet.