Nils Gummert

Soziale Absicherung von Soldaten bei Körperschäden

Verfassungsrechtliche Ausgleichsgründe unter besonderer Berücksichtigung von militärischen Verwendungen im Ausland

Reihe:

Soziale Absicherung von Soldaten bei Körperschäden
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Erleiden verletzte oder verwundete Soldatinnen und Soldaten dauerhafte körperliche oder psychische Einschränkungen, stellt sich die Frage der sozialen Absicherung nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis. Gerade mit der zunehmenden militärischen Verwendung der Bundeswehr in Auslandseinsätzen ist diese Problemlage wieder deutlich hervorgetreten. Der Gesetzgeber hat das tradierte Versorgungssystem seitdem mehrfach an die neuen Umstände anzupassen versucht. Die Neuordnung des Sozialen Entschädigungsrecht bietet abermals einen Anlass, die einfachgesetzliche Konzeption der Soldatenversorgung grundlegend zu hinterfragen. Vor diesem Hintergrund analysiert die Arbeit die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Rechts der Soldatenversorgung. Sie zeigt insbesondere auf, dass ein Ausgleich für körperliche Einbußen, die aus dem Wehrdienstverhältnis resultieren, keine freiwillige Leistung des Staates ist, sondern einerseits bereits aus der verfassungsrechtlich verankerten Bindung der Soldatinnen und Soldaten zum Dienstherrn resultiert, andererseits auf grundrechtliche Erwägungen gestützt werden kann.