Scalon Cesare / Reinhard Härtel
Urkunden und Memorialquellen zur älteren Geschichte des Klosters Rosazzo
Urkunden, urkundenähnliche und erzählende Objekte bearbeitet von Reinhard Härtel. Necrologicum und Kalendar bearbeitet von Cesare Scalon
Reihe herausgegeben von Gottsmann Andreas, Reihe herausgegeben von Winkelbauer Thomas
Reihe: Publikationen des Historischen Institutes in RomDie Edition bildet den dritten Band der „Vorarbeiten zu einem Urkundenbuch des Patriarchats Aquileia“. Sie ergänzt damit die schon vorhandenen Ausgaben von Urkunden friaulischer Kirchen bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. Die hier enthaltenen Texte waren der Forschung bisher teils völlig unbekannt (so eine Reihe von Erstnennungen von Orten im westlichen Slowenien). Andere sind jetzt erstmals im Wortlaut ediert, und wieder andere basieren nunmehr auf einer deutlich besseren Textgrundlage als in den bisher verfügbaren Ausgaben. Für die sogenannte „Chronik des Ossalco“ hat sich hierbei eine deutlich andere Entstehungsgeschichte und damit Deutung ergeben. Gleichsam als Nebenprodukt konnte für das klösterliche Spital S. Egidio dessen seit langem umstrittene Lokalisierung geklärt werden.
Zu den Urkunden und ergänzenden Quellen tritt ein Verzeichnis von Schenkungen an das Kloster Rosazzo, welches aus den 1340er Jahren stammt. Dieses hat erst vor kurzem eine völlig neue Beurteilung erfahren, mit teils erheblichen chronologischen Neuansätzen bzw. der Neu-Identifizierung von Schenker-Persönlichkeiten. Die Ausgabe enthält daher auch eine ausführlich kommentierte Neuedition dieses Verzeichnisses.
Die größte Besonderheit besteht in der gleichzeitigen Neuedition des Rosazzer Necrologiums. In der Tat ist die Verflechtung der Texte des Schenkungen-Verzeichnisses mit den Daten dieser Quelle ganz ungewöhnlich eng. Das ausführlich kommentierte Necrologium, das nach seiner Erstausgabe durch Vincenzo Joppi (1900) an sich schon eine Neuausgabe verdiente, bildet nun die ideale Vervollständigung des Rosazzer Quellenmaterials des hohen und des beginnenden Spätmittelalters.
Selbstverständlich sind nicht nur die in den Texten vorkommenden Orts- und Personennamen durch Register erschlossen, sondern ebenso auch die Eigentümlichkeiten der hochmittelalterlichen Rechtssprache in ihrer Phrasenbildung insgesamt.