Alin Seegel
Aktuelle Entwicklungen zur Frage der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen und Unterlizenzverträgen
Eine unendliche Geschichte von gescheiterten Reformbemühungen und widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen
Neben der Diskussion um die im Ergebnis gescheiterten Reformvorhaben zur insolvenzfesten Ausgestaltung von Lizenzverträgen (§ 108a InsO-E 2007 und § 108a InsO-E 2012) sind in den Jahren 2009 bis 2012 einige höchstrichterliche und instanzgerichtliche Entscheidungen ergangen, die Ausstrahlungswirkung auf die Beurteilung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzverträgen haben könnten. Allen voran sind hier die Entscheidungen des BGH „Reifen Progressiv“ (BGH, Urt. v. 26.3.2009 – I ZR 153/06 – Reifen Progressiv) und „M2Trade“ (BGH, Urt. v. 19.7.2012 – I ZR 70/10) zu nennen. Ob diese Entscheidungen tatsächlich die in der Literatur propagierten schillernden Auswirkungen auf die Problematik der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen für die in der Praxis wichtige Situation der Insolvenz des Lizenzgebers zukommen, mithin der gesetzgeberische Handlungsbedarf obsolet geworden ist, beleuchtet die vorliegende Arbeit. Zuvor erfolgt eine Bestandsaufnahme zu der Frage der Insolvenzfestigkeit aufgrund der dinglichen Rechtsnatur der Lizenz und zu der Möglichkeit, die Insolvenzfestigkeit der Lizenz aufgrund Vertragsgestaltung zu erreichen.