Dominik Franzki
Der Behandlungsvertrag
Ein neuer Vertragstypus im Bürgerlichen Gesetzbuch
Reihe: Göttinger Schriften zum MedizinrechtMit dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz hat der Gesetzgeber das vertragliche Arzthaftungsrecht in das Besondere Schuldrecht integriert. Dabei hat er weitgehend auf richterrechtliche Grundsätze zurückgegriffen, an diversen Stellen aber auch Änderungen und Neuregelungen eingeführt. Die vorliegende Dissertation widmet sich neben einer Untersuchung der rechtsdogmatischen und rechtspolitischen Erforderlichkeit der Kodifikation vor allem einer Bewertung der Einzelnormen (§§ 630a bis 630h BGB). Hierbei werden die neu entstandenen Rechtsprobleme analysiert und interessengerechte Lösungsvorschläge entwickelt. Zudem wird ermittelt, welche praktischen Folgen von den Änderungen und Neuregelungen zu erwarten sind. Darüber hinaus beschäftigt sich die Arbeit mit den Auswirkungen der vertraglichen Regelungen auf die deliktische Arzthaftung. Zuletzt wird zu weitergehenden Reformvorschlägen, die keinen Eingang in das Gesetz gefunden haben, wie etwa zur Frage einer generellen Beweislastumkehr zu Lasten der Ärzte und zur Einführung eines Entschädigungssystems in Form eines Fonds, kritisch Stellung bezogen.