Johann Lier

Die Gemeinsame Stelle nach dem ElektroG

Rechtsstellung, Organisation und Aufgaben sowie Rechtsschutz gegen ihre Akte

Reihe:

Die Gemeinsame Stelle nach dem ElektroG
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Das im Jahr 2005 in Kraft getretene ElektroG verfolgt hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesetzesvollzugs einen gegenüber dem herkömmlichen Vollzug durch staatliche Behörden eigenständigen Ansatz. Es verpflichtet die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten zur Einrichtung einer privatrechtlich organisierten Gemeinsamen Stelle und weist ihr zahlreiche in eigener Verantwortung wahrzunehmende Aufgaben zu. Die Bedeutung der Gemeinsamen Stelle für den Vollzug des ElektroG wird dadurch gesteigert, dass sie zusätzlich hoheitliche, ihr im Wege der Beleihung übertragene Aufgaben übernimmt. Dieser nicht alltäglichen Doppelfunktion widmet sich die vorliegende Arbeit und beleuchtet die Rechtsstellung und Organisation der als Gemeinsame Stelle eingerichteten Stiftung Elektro-Altgeräte-Register. Des Weiteren untersucht die Arbeit die in der Praxis wichtigsten Aufgaben der Herstellerregistrierung und Koordination der Altgeräteabholung sowie die bislang wenig erforschte Aufgabe der Festlegung der für den Vollzug wichtigen Gerätearten. Abgerundet wird die Arbeit durch ein eigenes Kapitel, das sich dem Rechtsschutz gegen die Maßnahmen der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register vor allem in ihrer Funktion als beliehene Stelle widmet.