Patrick Nölscher
Fake News in der Online-Kommunikation
Eine Betrachtung des verfassungsrechtlichen Kommunikationsschutzes von Fake News im Zusammenhang mit neuen Kommunikationsmitteln, ihrer Regulierbarkeit, ihrer einfach-gesetzlichen Regulierung de lege lata sowie der gesetzgeberischen Handlungsoptionen...
Reihe: Göttinger Schriften zum Öffentlichen Recht„Fake News“ bilden seit Menschengedenken ein zentrales Problem für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Dabei wird die Wirkung verbreiteter Desinformation heutzutage durch die technischen Möglichkeiten im Bereich der Online-Kommunikation, etwa durch die Echokammern in sozialen Netzwerken oder den Einsatz künstlicher Meinungsverstärker, mitunter noch verstärkt. Effekte von einmal geäußerter Desinformation lassen sich aus kognitionswissenschaftlicher Perspektive nur noch sehr schwer korrigieren. Die Arbeit beschäftigt sich daher mit dem (kommunikations-)grundrechtlichen Schutz von „Fake News“ in der Online-Kommunikation anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und einer erkenntnistheoretischen Ansicht unter Berücksichtigung neuerer Kommunikationsmodalitäten wie der Inhaltsvermittlung in sozialen Netzwerken und Videosharing-Diensten sowie der Äußerungsverbreitung mithilfe von „Social Bots“. Nach der Beschreibung des verfassungsrechtlichen Regulierungsrahmens der Verbreitung von „Fake News“ widmet sich die Arbeit ihrer Regulierung in Deutschland de lege lata. Im Schwerpunkt erläutert und evaluiert die Arbeit zum einen die bestehende Regulierung von „Social Bots“ nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) unter Berücksichtigung des höherrangigen Rechts. Zum anderen erörtert und evaluiert die Arbeit die Regulierung von sozialen Netzwerken und Videosharing-Diensten anhand des jüngeren Digital Services Acts (DSA) im Vergleich zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und weist auf kommunikationsgrundrechtliche Spannungsfelder hin. Auf Grundlage der aus den Evaluationen der vorhandenen Regulierung gewonnenen Erkenntnisse und den in Bezug auf die Desinformationsverbreitung beschriebenen verfassungsrechtlichen Maßstäbe gelingt es, Handlungsoptionen für den (deutschen) Gesetzgeber zu formulieren, die den Schutz vor der Einflussnahme von Desinformation auf die individuelle und öffentliche Meinungsbildung im Kontext der „Social Bot“-Kommunikation und der Kommunikation in sozialen Netzwerken sowie Videosharing-Diensten erhöhen könnten.